Regelungen zum Schulbetrieb in der Winterzeit
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Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
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Sollten Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zur Schule zu kommen, melden ihre Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail ab. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst ab. Sie sind damit entschuldigt.
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Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
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Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

