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News

Beim Auftreten Akuter Respiratorischer Symptomatik (z.B. Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen) gelten nachfolgende Regelungen:

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Beim Auftreten eines Corona-Falls (positiver PCR-Test) wechseln alle Kontaktpersonen nach dem Tag des letzten Kontakts für 5 Tage in den Distanzunterricht. Die Beschulung erfolgt in solchen Fällen über itslearning (Informationen zu itslearning).

Bitte beachten Sie diesbezüglich die nachfolgenden Merkblätter:

 

Alle Schüler*innen müssen am ersten Schulbesuchstag nach den Herbstferien eine unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten mitbringen!

Sollte dieses Formular fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.

Gemäß der 3. Schul-Corona-Verordnung (§3a Absatz 3) gilt vom 11.10.2021 bis einschließlich 22.10.2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen im Schulgebäude.

Ob weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände bestehen wird, ist abhängig von der Risikoeinstufung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

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Sehr geehrte Erziehungsberichtige, liebe Schüler*innen,

der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde vom LaGuS M-V an drei aufeinanderfolgenden Tagen der risikogewichteten Einstufung Stufe 2 (gelb) zugeordnet.

Neben der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, hat dies zur Folge, dass sich die Regelungen im Umgang mit Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (z.B. Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen) verschärfen.

Bitte beachten Sie diesbezüglich die Ausführungen („Ab Stufe 2 (gelb)“) der Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE).

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Die Schulleitung

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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde vom LaGuS M-V an drei aufeinanderfolgenden Tagen der risikogewichteten Einstufung Stufe 2 (gelb) zugeordnet.

Dies hat zur Folge, dass ab dem 29. September 2021 alle Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.

Sollten Schüler*innen am 29. September 2021 keine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führen, stellt die Schule kostenfrei eine zur Verfügung.

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Ab Montag, 16.08.2021, wird die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt.

[…]

Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind.

[…]

Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung).

[…]

__________

Quelle:

  • 2. Hinweisschreiben im Schuljahr 2021/2022

hier: Hinweise zur Masken- und Testpflicht ab Montag, dem 16. August 2021

"Wenn du etwas weißt, behaupte, dass du es weißt.

Und wenn du etwas nicht weißt, gib zu, dass du es

nicht weißt: das ist Wissen " (Konfuzius)

 

In diesem Sinne freuen wir uns darauf, euch zum neuen Schuljahr begrüßen zu dürfen!

Im Folgenden befinden sich alle wichtigen Informationen für kommenden Montag:

                                                   

1. Formular Erklärung über das Reiseverhalten

Am Montag, dem 02.08.2021, müssen alle Schüler*innen das pdfFormular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 2. August 2021 ausgefüllt mitbringen. Dieses kann notfalls am Montag von einem Erziehungsberechtigten vor Ort ausgefüllt werden.

2. Masken- und Testpflicht zum Schulstart

Gemäß der aktuell gültigen Schul-Corona-Verordnung besteht für das gesamte Schulpersonal und alle Schüler*innen während der ersten 14 Tage sowohl eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, als auch eine Testpflicht. Sofern im letzten Schuljahr das Formular pdfEinverständniserklärung nicht abgegeben wurde, muss dieses am Montag erfolgen.

Die Tests werden jeden Montag und Mittwoch durchgeführt. Weiterhin gilt, dass Tests im häuslichen Umfeld erlaubt sind. Die Testnachweise müssen an den genannten Testtagen abgegeben werden (pdfHäuslichkeit). Selbsttests für die häusliche Testung werden von der Schule bereitgestellt und werden über das Schulsekretariat verteilt.

3. Vorlage einer Erklärung über das Reiseverhalten

Am ersten Schultag nach den Ferien müssen alle Schüler*innen eine Erklärung über das Reiseverhalten abgeben. Ohne dieses Formular darf das Schulgebäude nicht betreten werden.

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Formulare

 

Ferien

 

In der Zeit vom 21.06.2021 - 31.07.2021 befinden wir uns in den Ferien.

Wir wünschen allen Schülern und Lehrer erholsame Ferien und eine wunderbare Zeit.

 

Das Sekretariat ist ab 26.07.2021 wieder besetzt und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Beachten Sie für den Schulstart bitte die News, die wir in der letzten Ferienwoche veröffentlichen werden.

Ab dem 27. Mai 2021 gelten für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

  • Für alle Schüler*innen gilt Präsenzpflicht. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
  • Für alle Jahrgangsstufen findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [§28b Abs. 10 Nr. (3)]
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schüler*innen sowie Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden [§28b Abs. 10 Nr. (3)].

Die Formulare zur zweimal wöchentlichen Durchführung von Corona-Selbsttests in der Schule (pdfEinverständniserklärung) oder in der Häuslichkeit (pdfHäuslichkeit) sind weiterhin verpflichtend.

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Formulare

Quellen

Ab dem 26. Mai 2021 gilt für alle Schulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald der §7b der 3. Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zusammenfassung wichtiger Punkte:

  • Für alle Schüler*innen im Wechsel- und Regelunterricht gilt Präsenzpflicht. [vgl. §7b (1)]
  • Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. [vgl. §7b (2)]
  • Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 findet Wechselunterricht statt. [vgl. §7b (6)]

Die Teilnahmebedingung für alle schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.

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Formulare

Quellen

 

Gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und unter Berücksichtigung des Inzidenzwertes des Kreises Vorpommern-Greifswald (12.05.2021: 100,6), erfolgt die Schulorganisation ab dem 17. Mai 2021 wie folgt:

Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 findet Wechselunterricht statt. Eine zusätzliche Notfallbetreuung für 5 und 6 wird gewährleistet. Die Organisation des Wechselunterrichts erhalten die Schüler*innen über its-learning.

Wichtig:

Die Teilnahmebedingung für alle aktuellen schulischen Angebote ist die ausgefüllte Einverständniserklärung oder der zweimal wöchentliche Testnachweis über das Formular Häuslichkeit.

Alle anwesenden Personen, Schüler*innen und schulisches Personal müssen zweimal wöchentlich einen Selbsttest auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen. Die Tests vor Ort werden von den Schulen bereitgestellt. Füllen Sie dazu bitte die beigefügte „Einverständniserklärung“ aus.

Alternativ dürfen Schüler*innen zweimal wöchentlich im häuslichen Umfeld einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis jedes Mal mit dem Formular „Häuslichkeit“ bestätigt werden muss. Die Tests werden zur Verfügung gestellt.

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Formulare

Quellen

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