Mühlenstrasse 8d, 17389 Anklam 03971 / 210574 info@kollwitzschule-anklam.de

 

 

 

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Schulordung

Schulordnung

 

1.    Zeitenregelung

Das Schulgebäude ist von 7:15 – 14:35 Uhr geöffnet.

Die Bibliothek öffnet 7:00 Uhr.

Das Sekretariat ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Für Schüler ist die Sekretärin ausschließlich in den großen Pausen ansprechbar.

Der Unterricht beginnt um 7:30 Uhr und endet in der Regel um 14:35 Uhr.

Stundenplan

1. Stunde:   7:30 – 8:15 Uhr

2. Stunde:   8:15 – 9:00 Uhr

Hofpause

3. Stunde:   9:25 – 10:10 Uhr

4. Stunde   10:20 – 10:55 Uhr

Mittagspause/Hofpause

5. Stunde   11:20 – 12:05 Uhr

6. Stunde   12:05 – 12:50 Uhr

Raumwechsel

7. Stunde   13:05 – 13:50 Uhr

8. Stunde   13:50 – 14:35 Uhr

2.    Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende

   

Bis zum Vorklingeln 7:15 Uhr versammeln sich die Schüler auf dem Schulhof. Das Betreten des Gebäudes erfolgt ruhig und geordnet nach dem Vorklingeln. Auf Treppen und Fluren ist rechts zu gehen. Die Schüler, die Sportunterricht haben, warten am Schultor auf die Lehrkraft und gehen gemeinsam zur Mehrzweckhalle hin und zurück. Nach Beendigung des Unterrichts ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur gestattet, wenn eine Veranstaltung besucht wird.

3.    Pausenregelung 

Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Um Unfälle zu vermeiden, sind das Drängeln, Laufen, Toben und das Werfen (insbesondere von Schneebällen und Steinen) auf dem Schulgelände zu unterlassen. Die Pausenaufsichten der Lehrer werden in den großen Pausen durch Schüleraufsichten der 10. Klasse ergänzt und unterstützt. Ihre Aufgabe ist es, ein ungenehmigtes Verlassen des Schulhofes zu unterbinden, Streit zu schlichten und auch darauf zu achten, dass während der Pausen die Schüler sich nicht im Schulgebäude aufhalten. Die festgelegten Klassen verbringen die großen Pausen im Park. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ist untersagt. Das Aufsuchen des Lehrerzimmers ist nur in dringenden Fällen gestattet.

     Verhalten in kleinen Pausen

  • Die Schüler bleiben in ihren Räumen oder suchen den nächsten Fachraum auf.
  • Die Klassenraumtüren bleiben geöffnet.
  • Die Fenster werden nur nach Anweisung des Lehrers geöffnet. Das Hinauslehnen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
  • Das Betätigen der Verdunkelungen durch die Schüler ist nicht gestattet.
  • In den Fachräumen für Ch, Mu, Info, Werken/AWT sowie in der Turnhalle darf nicht gegessen werden.

   Verhalten in den großen Pausen

  • Alle Schüler begeben sich durch den Haupteingang auf den Schulhof.
  • Bei dreimaligem Klingeln verbleiben die Schüler im Klassenraum.
  • Das Spielen mit dem Ball ist im Bereich des Basketballfeldes erlaubt.
  • Bei Gebäudewechsel nehmen die Schüler die Taschen mit auf den Hof.

Bei Gebäudewechsel nehmen die Schüler die Taschen mit auf den Hof.

4.    Allgemeine Verhaltensregeln

  • Das Verlassen des Schulgeländes in den Freistunden ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Eltern möglich.
  • Die Gestaltung von Unterrichtsräumen ist gestattet und empfohlen.
  • In jeder Klasse wird ein Ordnungsdienst eingeteilt. Er reinigt die Tafel / Whiteboard und kontrolliert den ordnungsgemäßen Zustand des Raumes. Bei größeren Verunreinigungen wird der Raum ausgefegt.
  • Jeder Schüler fühlt sich für die Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mitverantwortlich. Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verschmutzungen werden Aufräumungsarbeiten zur Wiedergutmachung angewiesen.
  • Das Mitbringen und Benutzen von Laserpointern, Feuerzeugen, Zigaretten und Drogen ist untersagt.
  • Das Tragen und Führen von Waffen in der Schule und auf dem Schulgelände ist verboten. Waffen sind unter anderem:

o          Hieb-, Schuss- und Stichwaffen jeglicher Art

o          Messer jeglicher Art

o          KO- und Pfefferspray

o          Elektroschocker

o          Schlagringe

o          Springerstiefel und Schuhe mit Stahlkappen

  • Das Durchsuchen von Taschen und Kleidungsstücken ist bei begründetem Verdacht zulässig.
  • Das Fahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern oder ähnlichen Sportgeräten ist auf dem Schulgelände und im Gebäude ist untersagt.
  • Versicherungsschutz besteht nur für Unterrichtsbedarf und Bekleidung. Bei Beschädigungen der Fahrräder (mit gültigem Fahrradpass) kann bei der Stadt um Entschädigung gebeten werden. Dinge des persönlichen Bedarfs sind nicht versichert (z.B. Geld, elektronische Geräte, Handy).
  • Mit Betreten des Schulgeländes müssen elektronische Geräte und Handys ausgeschaltet sein. Das Benutzen der Geräte während des Schultages ist nicht erlaubt. Ausnahmegenehmigungen werden ausschließlich durch die Lehrer für die Verwendung zu Unterrichtszwecken erteilt.
  • Jegliches Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände, in der Nähe des Schultores und an der Bushaltestelle verboten. Bei Verdacht auf Verstoß gegen die Hausordnung werden bei Schülern aufgefundene Tabak- und Zündwaren eingezogen.
  • Im Schulgebäude ist das Spielen mit Bällen verboten.
  • In der Schule ist ordentliche, saubere und nicht anstößige Kleidung zu tragen. Transparente Kleidungsstücke und die Sichtbarkeit der getragenen Unterwäsche sind nicht gestattet. Bei bauchfreien Oberteilen wird sichtbare Haut bis zum Bauchnabel toleriert. Aufschriften oder Darstellungen mit jugendgefährdenden (gewaltverherrlichenden, sexistischen, radikal-politischen) und beleidigenden Inhalten sind nicht gestattet. Dies gilt auch für das Bemalen mit solchen Inhalten."
  • Schulbücher sind Leihgaben. Mit ihnen ist pfleglich umzugehen. Der Neukauf kann angewiesen werden, wenn die Bücher beschädigt oder verschmutzt sind.
  • Im Rahmen der Gesundheitserziehung an unserer Schule ist der Verzehr von Energydrinks verboten.
  • Bleibt ein Schüler dem Unterricht bis zu 3 Tagen fern, kann dies von den Eltern entschuldigt werden. Bei längerem Fehlen ist eine Bestätigung vom Arzt vorzulegen. Innerhalb von 7 Tagen ist die Entschuldigung beim Klassenlehrer abgegeben.
  • Zeichnungen und Schülerwerke gehen nach dem Verlassen der Schule in das Eigentum der Schüler über.

5.    Verantwortung der Lehrer

  • Die an der Schule unterrichtenden Lehrer sind verpflichtet, die beschlossene Hausordnung zu überwachen und durchzusetzen.
  • Besonderes Augenmerk ist auf die Ordnung im Schulgebäude zu legen.
  • Der Lehrer verlässt nach den Schülern den Unterrichtsraum. Er kontrolliert, ob der Ordnungsdienst die Tafel gelöscht bzw. ausgefegt hat. Für ihn beginnt erst dann die große Pause, wenn die Klasse das Schulgebäude verlassen hat.
  • In den großen Pausen sind keine Schüler zum Lehrerzimmer zu bestellen.
  • Jeder Lehrer ist für die Beaufsichtigung der Klasse in den kleinen Pausen und nach dem Vorklingeln verantwortlich.
  • Die Jalousien, Rollos und Fenster sind ausschließlich durch den Lehrer zu betätigen.
  • Werden Hofpausen abgeklingelt, übernehmen die Lehrer die Aufsicht über die von ihnen in der darauf folgenden Stunde zu unterrichtenden Schüler.

6.    Schulhund

 

  • Wir verhalten uns ruhig, gehen langsam und rücksichtsvoll durch die Schulgebäude.
  • Wenn der Hund sich zurückzieht, auf seiner Decke liegt oder unter dem Tisch Schutz sucht, lassen wir ihn in Ruhe.
  • Wir füttern ihn nicht und werfen keine Essenreste auf den Boden.
  • Wir achten auf Sauberkeit im Klassenraum und darauf, dass er keine kleinen Gegenstände (Pinnnadeln, Büroklammern etc.) verschlucken kann.
  • Unser Unterricht findet wie gewohnt statt.


Schulleitung

 

Kontaktinformationen

Mühlenstrasse 8d
17389 Anklam

Telefon: 03971 / 210574
Fax: 03971 / 213526
E-Mail senden: zum Kontaktformular

Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag – Freitag
06:45 Uhr – 09:00 Uhr
09:25 Uhr – 12:00 Uhr 
12:45 Uhr – 14:45 Uhr (außer Freitag)

Unterricht

1/2 Stunde: 07:30 Uhr – 09:00 Uhr
3/4 Stunde: 09:25 Uhr – 10:55 Uhr
5/6 Stunde: 11:20 Uhr – 12:50 Uhr
7/8 Stunde: 13:05 Uhr – 14:35 Uhr


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