Ab dem 28. April 2021 wird die Testpflicht an allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Dies hat zur Folge, dass alle anwesenden Personen, Schüler*innen und schulisches Personal, zweimal wöchentlich einen Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen müssen. Die Tests vor Ort werden von den Schulen bereitgestellt. Füllen Sie dazu bitte die beigefügte „Einverständniserklärung“ aus.
Alternativ dürfen Schüler*innen zweimal wöchentlich im häuslichen Umfld einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis jedes Mal mit dem Formular „Häuslichkeit“ bestätigt werden muss. Die Tests für den häuslichen Gebrauch müssen Sie eigenständig organisieren.
Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!
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Formulare