Ab Montag, 16.08.2021, wird die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt.
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Die bestehende Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind.
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Außerdem gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung).
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Quelle:
- 2. Hinweisschreiben im Schuljahr 2021/2022
hier: Hinweise zur Masken- und Testpflicht ab Montag, dem 16. August 2021