Laut Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 22.01.2021 gilt:
Sofern zwei Werktage in Folge die kumulierte Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts je 100.000 Einwohner (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html) 150 oder höher ist, wird vor Ort an der Regionalen Schule „Käthe Kollwitz“ in Anklam lediglich Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie Präsenzunterricht für die Klasse 10 angeboten. Die Teilnahme am Distanzunterricht bleibt für alle Schüler*innen verpflichtend und findet gemäß Stundenplan statt. Beachten Sie hierzu unsere "its-learning" Nutzungsregeln.
Die Notbetreuung ist insbesondere für Kinder gedacht, deren Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Dabei gilt, dass nur ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig sein muss.
Ab dem 25.01.2021 gilt:
Ein Kind darf nur in der Notbetreuung betreut werden, wenn die Erziehungsberechtigten eine Unabkömmlichkeitserklärung (Formular: „Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten“ oder „Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Selbstständigen“) ausfüllen einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann (Formular: „Selbsterklärung“). Geben Sie Ihrem Kind die Formulare am nächsten Schulbesuchstag mit oder organisieren sie deren Erhalt im Sekretariat bis spätestens 26.01.21. 13:00 Uhr.
Sollte eines der beiden Formulare nicht vorliegen, darf das Kind nicht an der Notbetreuung teilnehmen und muss das Schulgelände verlassen. Bitten achten Sie auf Vollständigkeit!
In wenigen Ausnahmefällen darf ein Kind auch an der Notbetreuung teilnehmen, dessen Erziehungsberechtigte die genannten Kriterien nicht erfüllen. Schreiben Sie hierzu die Schulleitung der Regionalen Schule „Käthe Kollwitz“ an und begründen nachvollziehbar, warum das Kind an der Notbetreuung teilnehmen sollte. Alle Anfragen werden einzeln geprüft und bearbeitet.
Aufgrund der sehr strikten Vorgaben des Infektionsschutzes kann keine Teilnahmegarantie ausgesprochen werden.
Formulare: