Alle Schüler*innen müssen am ersten Schulbesuchstag nach den Herbstferien eine unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten mitbringen!
Sollte dieses Formular fehlen oder nicht vollständig ausgefüllt sein, darf die Schule nicht betreten werden.
Gemäß der 3. Schul-Corona-Verordnung (§3a Absatz 3) gilt vom 11.10.2021 bis einschließlich 22.10.2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen im Schulgebäude.
Ob weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände bestehen wird, ist abhängig von der Risikoeinstufung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
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